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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95   

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BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95 (https://dejure.org/1995,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1995 - 11 VR 5.95 (https://dejure.org/1995,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1995 - 11 VR 5.95 (https://dejure.org/1995,2347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 904
  • UPR 1995, 269
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Auch im Anfechtungsprozeß gegen eine Planfeststellung sind nur rechtlich geschützte eigene Belange wehrfähig (BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Es handelt sich um eine typische Jedermann-Einwendung (BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Zwar hat der einzelne gegenüber planerischen Eingriffen in sein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentum ein klagefähiges Abwehrrecht auch insoweit, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt (BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 77, 86 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 78, 347 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Zwar hat der einzelne gegenüber planerischen Eingriffen in sein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentum ein klagefähiges Abwehrrecht auch insoweit, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt (BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 77, 86 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 78, 347 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Zwar hat der einzelne gegenüber planerischen Eingriffen in sein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentum ein klagefähiges Abwehrrecht auch insoweit, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt (BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 77, 86 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 78, 347 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Zwar hat der einzelne gegenüber planerischen Eingriffen in sein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentum ein klagefähiges Abwehrrecht auch insoweit, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt (BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 77, 86 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 78, 347 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Zwar hat der einzelne gegenüber planerischen Eingriffen in sein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentum ein klagefähiges Abwehrrecht auch insoweit, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt (BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 77, 86 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 78, 347 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Wie der Senat zu der parallelen Vorschrift des § 20 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 - BGBl I S. 2378, 2396 - (AEG) bereits entschieden hat (Beschluß vom 22. Februar 1995 - BVerwG 11 VR 1.95 -), ist der Einwendungsausschluß auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (zum Einwendungsausschluß nach § 17 Abs. 3 und 4 WaStrG a.F. vgl. BVerwGE 66, 99 ff.).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 11 VR 1.95

    Planfeststellungsverfahren - Öffentliche Verkehrsanlagen - Rücksichtnahmegebot -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Wie der Senat zu der parallelen Vorschrift des § 20 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 - BGBl I S. 2378, 2396 - (AEG) bereits entschieden hat (Beschluß vom 22. Februar 1995 - BVerwG 11 VR 1.95 -), ist der Einwendungsausschluß auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (zum Einwendungsausschluß nach § 17 Abs. 3 und 4 WaStrG a.F. vgl. BVerwGE 66, 99 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1992 - 21 A 800/88

    Kenntnisse; Behörde; Einwender; Darlegungslast; Rechtsbeeinträchtigung;

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95
    Der Umstand, daß das Schreiben vom 17. August 1993 während der Einwendungsfrist beim Neubauamt eingegangen ist und damit die von dem Vorhaben berührten Eigentümerinteressen des Antragstellers bei einer der Planfeststellungsbehörde nachgeordneten Stelle aktenkundig geworden waren, konnte den Antragsteller nicht von der Obliegenheit entbinden, im Planfeststellungsverfahren - etwa in seinem Einwendungsschreiben vom 30. August 1993 - zu verdeutlichen, daß er nicht nur in Wahrung von Interessen der Allgemeinheit Einwendungen erheben wollte, sondern sich zugleich als in seinem Eigentum betroffener Anlieger gegen die Planung wendet (vgl. OVG NW Urteil vom 27. April 1992 - 21 A 800/88 - UPR 1993, 105 zu § 10 Abs. 3 Satz 3 BImSchG a.F.).
  • BVerwG, 09.05.1995 - 11 A 8.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Denn im Anfechtungsprozeß gegen eine Planfeststellung sind in einem derartigen Fall nur rechtlich geschützte eigene Belange wehrfähig (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 - Buchholz 445.5 § 17 WaStrG Nr. 3).
  • VGH Hessen, 01.09.1998 - 7 UE 2170/95

    Verletzung des Mitwirkungsrechts anerkannter Naturschutzverbände wegen

    Das Vorbringen darf jedoch nicht lediglich Belangen der Allgemeinheit, z.B. dem Schutz von Natur und Landschaft, gelten, sondern muß besondere individuelle Interessen wahrnehmen wollen (Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 36; BVerwG, Beschluß vom 13.03.1995 - 11 VR 5.95 - ZfW 1996, 309).

    Gegen diese Annahme spricht, daß der Einwender eigene Belange und nicht bloß Belange der Allgemeinheit geltend machen muß (Zeitler, in: Sieder-Zeitler-Dahme, a.a.O., § 31 Rdnr. 124; Kollmer, NVwZ 1994, 1057 (1059); BVerwG, Beschluß vom 13.03.1995 - 11 VR 5.95 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94

    Vertiefung der Ems; Abwägung; Ausbauvorhaben; Bundeswasserstraße; Ems

    Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind gemäß § 17 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 WaStrG ausgeschlossen; dieser materielle Ausschluß erstreckt sich auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren (BVerwGE 66, 99, 101 ff; Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 - NVwZ 1995, 904 f; vgl. a. Urt. v. 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119).

    Ein Kläger kann darüber hinaus mit seiner Klage lediglich Einwendungen weiterverfolgen, die er im Planfeststellungsverfahren zur Wahrung seiner rechtlich geschützten Interessen (Betroffenen-Einwendung) fristgerecht erhoben hat (BVerwG, Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 -, NVwZ 1995, 904 f).

    Einwendungen zur Wahrung eines öffentlichen Interesses oder von Interessen der Allgemeinheit hingegen, sog. Jedermann-Einwendungen (BVerwG, Beschl. v. 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 -, NVwZ 1995, 904f; E60, 297, 301), begründen keinen im Klageweg durchsetzbaren Abwehranspruch; in einem Anfechtungsprozeß gegen den Planfeststellungsbeschluß sind nur rechtlich geschützte eigene Belange wehrfähig (BVerwG, Beschl. v.13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 , aaO).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1995 - 7 B 172.94   

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BVerwG, 24.04.1995 - 7 B 172.94 (https://dejure.org/1995,3958)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1995 - 7 B 172.94 (https://dejure.org/1995,3958)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1995 - 7 B 172.94 (https://dejure.org/1995,3958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Immissionsschutz - Umweltministerkonferenz - Stickstoffoxide - Grenzwerte - Gerichtliche Überprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 565
  • UPR 1995, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1995 - 7 B 172.94
    Auch die von der Beschwerde behauptete Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) von dem Urteil des Senats vom 17. Februar 1984 (BVerwGE 69, 37 ) liegt nicht vor.

    Dieses Vorbringen begründet den Zulassungsgrund der Abweichung schon deswegen nicht, weil das Oberverwaltungsgericht nicht in einer Rechtsfrage - nämlich hinsichtlich des Gebots einer Konkretisierung der aus dem Vorsorgegrundsatz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ) abzuleitenden Betreiberpflichten - von BVerwGE 69, 37 abgewichen ist.

  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1995 - 7 B 172.94
    Die in den Ländererlassen bestimmten NOx-Emissionswerte verstehen sich als "Zielvorgaben" (vgl. Nr. 2 des UMK-Beschlusses) und konkretisieren schon von daher das Maß der im Wege von Emissionsbegrenzungen zu treffenden Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ) nicht prinzipiell rechtsverbindlich (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 -).

    Sie dienen vielmehr lediglich dazu, jenseits der normativ festgelegten Emissionsgrenzwerte jeweils dasjenige Maß einer dem Stand der Technik entsprechenden Minderung von NOx-Emissionen durchzusetzen, das sich mit verhältnismäßigem Aufwand im Einzelfall verwirklichen läßt (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 6 BImSchG ), und haben demgemäß eine eingeschränkte Funktion im Verhältnis zu solchen den Vorsorgegrundsatz bei bestehenden Anlagen konkretisierenden Verwaltungsvorschriften, die in den hierfür gesetzlich vorgesehenen Verfahren zustandegekommen sind (vgl. § 48 Nr. 4, § 51 BImSchG ), auf einer generellen Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Sanierungsmaßnahmen beruhen, demgemäß die Vorsorgeanforderungen für Altanlagen aufgrund differenzierter, die Belange der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes angemessen berücksichtigender Sanierungsfristen bestimmen (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 -) und aus diesem Grunde eine Beschränkung der individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung auf atypische Sonderfälle zulassen.

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1995 - 7 B 172.94
    Da es die konkret-individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit des vom Beklagten angeordneten NOx-Emissionsgrenzwerts von 100 mg/cbm vermißt hat, hätte es zur Beantwortung der von ihm für entscheidungserheblich gehaltenen Rechtsfrage die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen, gegebenenfalls im Wege der Beweisaufnahme durch Einholung von Sachverständigengutachten zu den Fragen der technischen Realisierbarkeit einer solchen Emissionsbegrenzung im Kraftwerk der Klägerin, den damit verbundenen Investitionskosten und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Gesamtunternehmen, in eigener Verantwortung treffen und die Streitsache in diesem Sinne spruchreif machen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.]).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1995 - 7 B 172.94
    Es mag den dort aufgestellten Rechtssatz, von dem es ausdrücklich ausgegangen ist, unrichtig angewendet haben; das genügt aber für eine Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981, NVwZ 1982, 433 und vom 13. Juli 1989, NVwZ 1989, 1169 ).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1995 - 7 B 172.94
    Es mag den dort aufgestellten Rechtssatz, von dem es ausdrücklich ausgegangen ist, unrichtig angewendet haben; das genügt aber für eine Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981, NVwZ 1982, 433 und vom 13. Juli 1989, NVwZ 1989, 1169 ).
  • VG Osnabrück, 10.11.2016 - 2 A 443/14

    Abluftreinigungsanlage; Ammoniak; Besorgnispotential; Betreiberpflicht;

    Dabei kommt es auf die Rechtmäßigkeit des Filtererlasses, der ohnehin allein die Behörden, nicht jedoch die Gerichte bindet, nicht an (vgl. zu NOx-Emissionswerten in Ländererlassen: BVerwG, Beschluss vom 24.04.1995 - 7 B 172/94 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95

    Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. April 1995 - 7 B 172.94 -, UPR 1995, 269, 270.
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